Bei der aktuell bundesweit hohe Wellen schlagenden Auseinandersetzung über „saubere Luft“ insbesondere frei von Stickstoffdioxid sind Justitias Waagschalen gut gefüllt. Im Vordergrund des medialen Interesses stehen meist die Rechte der Eigentümer*innen, Nutzer*innen und Halter*innen von Dieselfahrzeugen. Deren permanent lärmendes Wehklagen über mögliche Fahrverbote (die wegen der hohen Werte am Clevischen Ring besonders in Mülheim drohen) fällt fast schon selbst unter das Bundesimmissionsschutz.